Haben Sie sich eigentlich auch schon mal gefragt, wie man früher eigentlich kommunizieren konnte? Ein Telefongespräch begann nicht mit den Worten “Wo bist Du gerade?” und wer nicht zu Hause war, mußte in kleinen Häuschen verschwinden, wenn man sich ein Taxi rufen wollte.
Ja, man konnte damals auch Briefe noch nicht lesen, während sie getippt wurden (”supersexy21 tippt gerade eine Nachricht”) und man konnte auch noch korrespondieren, ohne sich rechtlich absolut abgesichert zu wissen.
Heerscharen von Anwaltskanzleien, Chefsekretärinnen und gelangweilte Vorstände haben sich daran gemacht, e-mails von ihren Kollegen oder Untergebenen nicht nur mit allen möglichen Kontaktdaten sondern auch mit einem richtig dicken, fetten disclaimer enden zu lassen.
Wie stark fortgeschritten diese Art der Paranoia bereits gediehen ist, zeigt uns Oliver Causse auf seiner Seite angstklauseln.de, auf der er mittlerweile 112 derartige “disclaimer” gesammelt hat.
Der ob seiner in Blockbuchstaben geschriebene und damit “geschrieene” disclaimer: “DIE INHALTE DIESER NACHRICHT DÜRFEN NUR FÜR DIE BEABSICHTIGTEN ZWECKE VERWENDET WERDEN” ist auch mein Favorit.
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