Inwiefern sind Forums- oder Blogbetreiber dafür verantwortlich, ob Nutzer in ihren Foren oder Blogs im Rahmen von Diskussionen Rechtswidriges von sich geben? Will ich mir überhaupt als Diskussionsteilnehmer von den Betreibern den Mund verbieten lassen?
Zahlreiche Foren- und Blogbetreiber schockierte eine Entscheidung des Hamburger Landesgerichts, das für den betroffenen Heise-Verlag die Pflicht zur Vorab-Überprüfung sämtlicher Forenbeiträge sah. Wie Udo Vetter im Lawblog schon herausgearbeitet hatte, blieb von der anfänglichen Panik wenig übrig, da die gegenständliche Entscheidung sehr stark auf den Einzelfall zugeschnitten war.
Vor allem die Anforderungen einer zumutbaren Prüfpflicht dürfte eine Vielzahl von Blogs und Foren nicht treffen. Die Heise-Verlagsgruppe beschäftigt 411 Mitarbeiter, fuhr 2005 einen Umsatz von knapp 90 Millionen Euro ein und hatte im März 2006 über 21 Millionen Visits.
In einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wurde nun nochmals diese Prüfpflicht in Augenschein genommen und deutlicher auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Löschung Bezug genommen:
[...] da die Verpflichtung des Forumsbetreibers, ehrverletzende Inhalte zu löschen, erst mit der Kenntnisnahme von diesen Äußerungen entsteht, [...]
Diese Erkenntnis beruhigt dann (hoffentlich) doch wieder (unter anderem mich). Trotzdem bleibt dieses Thema vermutlich weiterhin präsent, da abzusehen ist, dass jeder Anlassfall wohl sehr individuell entschieden werden dürfte.
Im Wesentlichen geht es in dieser Diskussion wohl darum, wo die Verantwortung liegt, wenn Dritte technische Einrichtungen wie z.B. Blogs, Foren, Telekommunikations- oder Briefpostdienstleister mißbräuchlich in Anspruch nehmen, um Rechtswidriges zu begehen.
Jetzt gehe ich einmal davon aus, dass eine Vielzahl der Betreiber von derartigen technischen Einrichtungen einerseits eine mißbräuchliche Verwendung ihres Angebotes keinesfalls billigen, andererseits aber auch nicht durch eine zu große Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung den Zugang zu diesen Einrichtungen drastisch erschweren wollen.
So lebt beispielsweise Diskussion davon, dass sie sehr unmittelbar funktioniert, funktionieren muss. Wenn man sich jetzt z.B. bei einem Diskussionsforum oder Blog rechtsverbindlich ausweisen müßte, um eine Meinung kund zu tun, würde nicht nur diese Unmittelbarkeit verschwinden, man käme dem, was man gemeinhin als Überwachsungsstaat bezeichnet, sehr nahe.
Und hier stellt sich die Frage, ob befürchtete Rechtsverletzungen dazu führen können, bereits im Vorfeld unsere Rechte einzuschränken. Wo und in welcher Qualität sollen Meinungen überprüft werden? Wo geht Eigenverantwortung des Meinungsäußernden in Prüfpflicht des Betreibers von Diskussionsplattformen über? Und inwiefern sind diese Betreiber überhaupt in der Lage rechtlich Relevantes zu erkennen?
Ausweispflicht? Moderationszwang? Abhören von Handy-Gesprächen? Geröngte Briefpost?
Dies alles sind Maßnahmen, die einen Riegel vor die freie Meinungsäußerung schieben. Dort gehört ein solcher Riegel aber nicht hin.
Ich möchte gerne sagen können, dass ich X Y für ein Arschloch halte und dafür die Konsequenzen tragen. Ich möchte keinen Filter, der entscheidet, ob das was ich sage, rechtlich unangreifbar ist. Ich möchte keine sterile Diskussionskultur, die als primäre Sorge hat, ob alles, was gesagt wurde unklagbar ist.
Und ich möchte nicht, dass Forumsbetreiber, Blogschreiberlinge und Telekommunikationsanbieter für meine eigenverantwortlichen Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Ich bin seit meinem 14. Geburtstag derjenige, der für seine Handlungen und Aussagen gerade steht.
“Wer immer die Freiheit einer Nation abschaffen möchte, muss damit beginnen, die Redefreiheit zu unterdrücken.”
Benjamin Franklin
Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung, stützt sich aber mehr oder weniger darauf, dass eine Vorab-Kontrolle technisch nicht zumutbar sei. Es wäre schön, wenn man auch übereinkäme, dass es gesellschaftlich unzumutbar ist, erwachsene Personen an der freien Meinungsäußerung zu hindern.